Fahren mit 17
Begleitetes Fahren mit 17
Seit Jahren wächst die Begeisterung für das Modellprojekt BF17 in dem der Gesetzgeber eine 2. Übungsphase für den 17-jährigen Jugendlichen nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung generiert, bei dem er unter Anleitung einer ihm vertrauten Person (Eltern, Geschwister etc.) seine Fähigkeiten und Fertigkeiten weiter ausbauen kann.
Die Unfallstatistiken der letzten Jahre beweisen, dass Jugendliche die nach Beendigung der Fahrausbildung nicht gleich sich selbst überlassen waren, weniger an schweren Unfällen beteiligt waren als andere, die eine solche weitere Lernetappe nicht absolviert hatten.
Weitere Faktoren:
- der Stress, gleichzeitig für das Abitur und die Fahrschule lernen zu müssen, ENTFÄLLT !
- Klasse AM (Roller) ist in der Fahrberechtigung BF17 EINGESCHLOSSEN !
- der Fahrerlaubnisbewerber muss bei Antragstellung die Begleitpersonen namentlich benennen
Voraussetzung(en) für den Antragsteller:
- kann ein halbes Jahr vor seinem 17. Geburtstag mit der Fahrerlaubnisausbildung beginnen
- bekommt frühestens mit 17 Jahren die Fahrberechtigung
- darf nur mit den benannten und bewilligten Begleitpersonen fahren
- erhält ohne Auflage mit 18 Jahren den Kartenführerschein
Voraussetzung(en) für die Begleitperson(en)
- muss mindesten 30 Jahre sein
- darf bei der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben
- muss mindesten 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
- darf während der Begleitung nicht unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss stehen